Sachverständigenbüro Kayi Elewome Mitzakoff

Kreutzerstr. 8 · 76437 Rastatt / Röttererberg · +49 7222 / 150 866 · info@permanent-makeup-gutachten.de







Mit meiner über 20-jährigen Erfahrung im Bereich Permanent-Make-Up hat mich die Handwerkskammer Karlsruhe als vereidigte Sachverständige für das Kosmetiker-Gewerbe Teilgebiet Permanent Kosmetik öffentlich bestellt.

Im Rahmen der Bestellung erbringe ich folgende Leistungen:

  • Gerichtliche Gutachten
  • Gutachteraufträge für Versicherungen
  • Gutachteraufträge für Privatpersonen

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterliege ich der Unparteilichkeit ebenso wie der Schweigepflicht gegenüber Dritten und der Auskunftspflicht gegenüber der Handwerkskammer.

Ich praktiziere selbst seit vielen Jahren und begutachte alle Bereiche und Techniken der Permanent-Kosmetik:

  • Microblading
  • Permanent-Make-Up
    • Lidstriche
    • Augenbrauen
    • Areola
    • Narbenkorrektur
    • Kopfhaut
    • Bartzeichnung
    • Diverses

Gutachten

Gerichtliche Gutachten

Wenn im Rahmen eines Gerichtsprozesses das Gericht die Begutachtung durch Sachverständige anordnet oder eine Partei dies beantragt kommt ein Gutachter zum Einsatz. Die Berufsbezeichnung Gutachter und Sachverständiger setzt einen Nachweis der besonderen Fachkunde voraus. Zwei Kriterien bilden den Nachweis Ihrer Sachkunde: zum einen die fundierte Ausbildung und zum anderen die Berufserfahrung in Ihrem Fachgebiet.

Sachverständige der Handwerkskammern sind öffentlich bestellt und vereidigt und werden gerne von Gerichten beauftragt, da die Berufung erst nach einem aufwendigen Prüfungsverfahren mit Kompetenznachweis erfolgt und die Unparteilichkeit gegeben ist.

Sachverständigengutachten (auch Gutachter genannt) dienen Richtern und Richterinnen zur Wahrheitsfindung und verkürzen die Prozeßlaufzeit durch Klärung des tatsächlichen Sachverhaltes.



Außergerichtliche Gutachten zur Vermeidung eines Gerichtsprozesses

Im Bereich der außergerichtlichen Gutachten stehe ich Privatpersonen genauso zur Verfügung wie Firmen und Versicherungen.

Durch ein solches Gutachten gelingt oft die Vermeidung einer langwierigen und teuren gerichtlichen Auseinandersetzung. Dies ist für alle Seiten meist die günstigere Variante, da vor Gericht zumeist auch ein solches Gutachten in Auftrag gegeben wird, da das benötigte Fachwissen bei Richtern und Richterinnen nicht vorausgesetzt werden kann, siehe oben.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Handwerkskammer Karlsruhe für das Kosmetiker-Gewerbe (Teilgebiet: Permanent Kosmetik)


Kontakt

Sachverständigenbüro Kayi  E. Mitzakoff

Kreutzerstr. 8

76437 Rastatt / Röttererberg

Kontakt:

Tel.: +49 7222 / 150866

info@permanent-makeup-gutachten.de


Impressum

Sachverständigenbüro Kayi  E. Mitzakoff

öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Handwerkskammer Karlsruhe

für das Kosmetiker-Gewerbe (Teilgebiet: Permanent Kosmetik)

Kreutzerstr. 8

76437 Rastatt / Röttererberg

Kontakt:

Tel.: +49 7222 / 150866

info@permanent-makeup-gutachten.de

Steuernummern und Gerichtsstand:

Steuernummer 39306/49906

Ust. ID. Nr. DE178948024

Gerichtsstand Amtsgericht Rastatt

Verantwortlich für den Inhalt:

Kayi E. Nicole Mitzakoff

Kreutzerstr. 8

76437 Rastatt / Röttererberg