Logo des Sachverständigenbüros Kayi Elewome Mitzakoff – öffentlich bestellte Sachverständige für Permanent Make-up Gutachten
sachverstaendigenbuero-permanent-makeup-kayi-mitzakoff-logo-mit schrift-ohne-schrift
Mo - Fr.: 08:30–13:00, 14:30–18:30
+49 7222 / 150 866

Außergerichtliche Gutachten im Bereich Permanent Make-up

Außergerichtliche Gutachten im Bereich Permanent Make-up

Neutral. Diskret. Verständlich – Ihre fachliche Unterstützung bei kosmetischen Streitfällen.

Ob Unzufriedenheit nach einer Behandlung oder Konflikte mit einem Studio – ein außergerichtliches Gutachten schafft Klarheit, ohne den Weg vor Gericht gehen zu müssen. Ich bewerte kosmetische Pigmentierungen unabhängig, sachlich und professionell – damit Sie eine fundierte Grundlage für Ihre nächsten Schritte haben.

5.0 Bewertung (100 + Meinungen)
Bewertet mit 4.5 (von 95+ Stimmen)
Konflikte klären, bevor es zum Prozess kommt

Ihre Lösung für kosmetische Streitfälle – ganz ohne Gericht

Nicht jeder Streitfall muss vor Gericht enden. Oft reicht ein außergerichtliches Gutachten aus, um Klarheit zu schaffen und eine Einigung zu ermöglichen. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bewerte ich kosmetische Pigmentierungen wie Microblading, Lidstriche, Lippenkonturen oder Areola-Behandlungen fachlich neutral und detailliert dokumentiert.

Diese Form des Gutachtens eignet sich besonders für Versicherungen, Kosmetikstudios oder Privatpersonen, die eine fundierte Einschätzung benötigen – sei es zur Schadensermittlung, Beweissicherung oder zur Vorbereitung auf mögliche rechtliche Schritte.

"Manchmal braucht es keine Klage, sondern einfach eine fachlich klare Einschätzung. Mein Ziel ist es, mit Ruhe und Sachlichkeit zu helfen – bevor es eskaliert.“

– Kayi E. Mitzakoff

Situationen
Wann ist ein gerichtliches Gutachten sinnvoll?

Typische Einsatzbereiche für außergerichtliche Gutachten

Ein außergerichtliches Gutachten kann in vielen Situationen hilfreich sein. Häufig wird es eingesetzt, wenn Unzufriedenheit nach einer Behandlung besteht, aber keine direkte gerichtliche Klage angestrebt wird – z. B. zur Klärung von Reklamationen, zur Unterstützung bei Versicherungsschäden oder zur sachlichen Vermittlung zwischen Kundin und Studio.

  • Unzufriedenheit nach einer kosmetischen Behandlung (z. B. Microblading, Lidstrich, Lippen)
  • Bewertung eines möglichen Behandlungsfehlers zur Klärung mit dem Studio
  • Unterstützung bei einer außergerichtlichen Einigung oder Mediation
  • Fachliche Stellungnahme für Versicherungsfälle bei kosmetischen Schäden
  • Beweissicherung zur Vorbereitung eines möglichen späteren Verfahrens
  • Neutraler Nachweis zur Vorlage bei Rechtsberatung oder Schlichtungsstellen
Professionelle Gutachten mit Fachkompetenz

Ihre Vorzüge bei der Zusammenarbeit mit mir

  • Unabhängige Einschätzung ohne Gerichtsverfahren
  • Klare, neutrale Analyse des kosmetischen Ergebnisses
  • Professionelle Dokumentation für alle Beteiligten
  • Geeignet für Versicherungsfälle, Beschwerden oder Mediation
  • Persönliche Beratung & diskrete Abwicklung
Vorteil
Unverbindlicher Erstkontakt

Sie möchten einen Streitfall außergerichtlich klären?

Gerne unterstütze ich Sie mit einem neutralen Gutachten. Kontaktieren Sie mich einfach per Telefon oder Kontaktformular.

Jetzt Kontakt aufnehmen: +49 7222 / 150 866
„Öffentlich bestellte Sachverständige Kayi Mitzakoff bei der Begutachtung eines kosmetischen Behandlungsfehlers im Bereich Permanent Make-up – diskret, neutral und außergerichtlich bewertet in Rastatt, Karlsruhe und Baden-Baden.
Häufig gestellte Fragen

FAQ zum Thema außergerichtlichen Gutachten

Ein gerichtliches Gutachten wird offiziell vom Gericht beauftragt und fließt direkt in ein laufendes Verfahren ein. Ein außergerichtliches Gutachten wird hingegen auf Wunsch von Privatpersonen, Versicherungen oder Studios erstellt – zur Klärung eines Falls ohne Gerichtsverfahren.

Ja. Ein außergerichtliches Gutachten kann im Streitfall als Grundlage für eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung dienen und zur Beweissicherung genutzt werden.

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bin ich zur vollständigen Neutralität verpflichtet – unabhängig davon, ob das Gutachten für ein Gericht oder privat erstellt wird.

In vielen Fällen ja. Versicherungen akzeptieren unabhängige, sachlich erstellte Gutachten als Entscheidungsgrundlage, insbesondere bei kosmetischen Schadenfällen.

Die Kosten hängen vom Aufwand und Umfang des Falls ab. Nach einem ersten unverbindlichen Gespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot – individuell abgestimmt auf Ihren Bedarf.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Kontakt aufnehmen
Tragen Sie einfach Ihre Kontaktdaten ein – ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück, um einen Termin für Ihre Erstberatung zu vereinbaren. Gemeinsam besprechen wir Ihre Bedürfnisse und finden die ideale Lösung.
Wir verwenden Ihre Angaben zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen.