Logo des Sachverständigenbüros Kayi Elewome Mitzakoff – öffentlich bestellte Sachverständige für Permanent Make-up Gutachten
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Gerichtliche Gutachten
im Bereich Permanent Make-up

Sachliche Klärung bei Streitfällen – mit Fachwissen und Unabhängigkeit

Seit 2019 erstelle ich als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gerichtliche Gutachten im Bereich Permanent Make-up – fachlich fundiert, neutral und gerichtsfest dokumentiert.

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fundierte Gutachten für mehr Klarheit

Fachliche Expertise für rechtliche Klärungen im Kosmetikbereich

Wenn es im Rahmen eines Rechtsstreits um fehlerhaftes Permanent Make-up geht, ist eine sachliche, unabhängige Begutachtung unerlässlich. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Kosmetiker-Gewerbe (Teilgebiet Permanent Kosmetik) unterstütze ich Gerichte, Anwälte sowie Betroffene mit qualifizierten und gerichtsfesten Gutachten.

Ich verfüge über fast vier Jahrzehnte praktische Erfahrung und habe mich auf die Bewertung von kosmetischen Pigmentierungen spezialisiert. Dazu zählen unter anderem Microblading, Lidstriche, Lippenkonturen, Areola-Pigmentierungen, Narbenkorrekturen sowie Kopfhaut- und Bartzeichnungen.

Ein gerichtliches Gutachten hilft dabei, den tatsächlichen Sachverhalt zu klären – insbesondere wenn zwischen Kundschaft und Kosmetikstudio Uneinigkeit besteht oder eine fachlich fundierte Bewertung für eine juristische Entscheidung erforderlich ist.

Meine Gutachten sind klar, nachvollziehbar dokumentiert und nach aktuellen fachlichen Standards erstellt. Durch die öffentliche Bestellung bin ich zur Unparteilichkeit verpflichtet und arbeite vollständig unabhängig und vertraulich.

"Ein gerichtliches Gutachten verlangt mehr als Fachwissen – es braucht Unabhängigkeit, Präzision und das Bewusstsein, dass meine Einschätzung maßgeblich zur Wahrheitsfindung beiträgt.“

– Kayi Elewome Mitzakoff

Fälle
Wann ist ein gerichtliches Gutachten sinnvoll?

Typische Anwendungsfälle für ein Gerichtsgutachten

Ein gerichtliches Gutachten kann erforderlich sein bei:

Ein gerichtliches Gutachten wird immer dann notwendig, wenn ein rechtlicher Streitfall im Zusammenhang mit Permanent Make-up nicht ohne fachkundige Einschätzung geklärt werden kann. Besonders häufig betrifft dies Behandlungen, bei denen es zu ästhetischen oder gesundheitlichen Komplikationen kam – sei es durch mangelnde Fachkenntnis, fehlerhafte Ausführung oder unzureichende Hygiene.

Das Gutachten dient dabei als objektive Entscheidungsgrundlage für das Gericht. Es hilft, den tatsächlichen Sachverhalt zu klären und den entstandenen Schaden fachlich korrekt zu bewerten. Auch im Vorfeld eines Prozesses kann ein Gutachten entscheidend sein, um eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen oder den eigenen Standpunkt zu untermauern.

  • Unzufriedenheit nach kosmetischer Behandlung (z. B. schiefe Lidstriche, falsche Farbergebnisse)
  • Asymmetrien oder ungleichmäßige Pigmentierung bei Microblading oder Lippen
  • Misslungene Areola- oder Narbenpigmentierungen nach medizinischen Eingriffen
  • Gutachten zur Beweissicherung für Zivilklagen
  • Feststellung, ob eine Behandlung nach den geltenden Fachstandards durchgeführt wurde
Professionelle Gutachten mit Fachkompetenz

Ihr Vorteil bei der Zusammenarbeit mit mir

  • Gerichtsfeste Gutachten mit vollständiger Fotodokumentation
  • Langjährige Fachpraxis seit 1992 im Bereich Permanent-Kosmetik
  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige durch die Handwerkskammer Karlsruhe
  • Absolute Unabhängigkeit und Neutralität
  • Persönliche Beratung und professionelle Begleitung durch den gesamten Prozess
Vorteil
Unverbindlicher Erstkontakt

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie ein gerichtliches Gutachten?

Ich stehe Ihnen gerne für ein unverbindliches Vorgespräch zur Verfügung. Rufen Sie mich gerne an oder schicken Sie mir eine Nachricht:

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Erfahrene Sachverständige für Permanent Make-up beim Beurteilen einer Areola-Pigmentierung im Rahmen eines außergerichtlichen Gutachtens in Karlsruhe.
Häufig gestellte Fragen

FAQ zum Thema Gerichtliche Gutachten

Ein gerichtliches Gutachten wird in der Regel vom Gericht selbst beauftragt. In Einzelfällen kann auch eine Partei im Verfahren einen Antrag auf Begutachtung stellen. Gerne stehe ich auch für Vorgespräche oder Klärungen zur Verfügung.

Ja. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Handwerkskammer Karlsruhe erfülle ich alle Voraussetzungen, damit mein Gutachten als gerichtsfest gilt und anerkannt wird.

Hilfreich sind Fotos vor und nach der Behandlung, Dokumentationen der kosmetischen Leistung, sowie eine kurze Beschreibung des Hergangs. Gern bespreche ich im Einzelfall, was erforderlich ist.

Die Bearbeitungszeit hängt vom Umfang des Falls ab. In der Regel dauert die Erstellung zwischen 2 und 4 Wochen nach vollständiger Unterlagenübermittlung und Begutachtung.

Ich begutachte sämtliche Techniken: Microblading, Lidstriche, Lippen, Augenbrauen, Areola, Narbenkorrektur, Kopfhaut- und Bartpigmentierung – sowohl ästhetisch als auch medizinisch begründet.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
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