Seit 2019 erstelle ich als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gerichtliche Gutachten im Bereich Permanent Make-up – fachlich fundiert, neutral und gerichtsfest dokumentiert.
Wenn es im Rahmen eines Rechtsstreits um fehlerhaftes Permanent Make-up geht, ist eine sachliche, unabhängige Begutachtung unerlässlich. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Kosmetiker-Gewerbe (Teilgebiet Permanent Kosmetik) unterstütze ich Gerichte, Anwälte sowie Betroffene mit qualifizierten und gerichtsfesten Gutachten.
Ich verfüge über fast vier Jahrzehnte praktische Erfahrung und habe mich auf die Bewertung von kosmetischen Pigmentierungen spezialisiert. Dazu zählen unter anderem Microblading, Lidstriche, Lippenkonturen, Areola-Pigmentierungen, Narbenkorrekturen sowie Kopfhaut- und Bartzeichnungen.
Ein gerichtliches Gutachten hilft dabei, den tatsächlichen Sachverhalt zu klären – insbesondere wenn zwischen Kundschaft und Kosmetikstudio Uneinigkeit besteht oder eine fachlich fundierte Bewertung für eine juristische Entscheidung erforderlich ist.
Meine Gutachten sind klar, nachvollziehbar dokumentiert und nach aktuellen fachlichen Standards erstellt. Durch die öffentliche Bestellung bin ich zur Unparteilichkeit verpflichtet und arbeite vollständig unabhängig und vertraulich.
– Kayi Elewome Mitzakoff
Ein gerichtliches Gutachten wird immer dann notwendig, wenn ein rechtlicher Streitfall im Zusammenhang mit Permanent Make-up nicht ohne fachkundige Einschätzung geklärt werden kann. Besonders häufig betrifft dies Behandlungen, bei denen es zu ästhetischen oder gesundheitlichen Komplikationen kam – sei es durch mangelnde Fachkenntnis, fehlerhafte Ausführung oder unzureichende Hygiene.
Das Gutachten dient dabei als objektive Entscheidungsgrundlage für das Gericht. Es hilft, den tatsächlichen Sachverhalt zu klären und den entstandenen Schaden fachlich korrekt zu bewerten. Auch im Vorfeld eines Prozesses kann ein Gutachten entscheidend sein, um eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen oder den eigenen Standpunkt zu untermauern.
Ich stehe Ihnen gerne für ein unverbindliches Vorgespräch zur Verfügung. Rufen Sie mich gerne an oder schicken Sie mir eine Nachricht:
Ein gerichtliches Gutachten wird in der Regel vom Gericht selbst beauftragt. In Einzelfällen kann auch eine Partei im Verfahren einen Antrag auf Begutachtung stellen. Gerne stehe ich auch für Vorgespräche oder Klärungen zur Verfügung.